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Raumentwicklung

Der Schutz der Landschaft ist ein zentrales Ziel des Raumplanungsgesetzes (RPG) von 1979 (Art.1 Abs. 2 lit. a). Der Schonung der Landschaft ist der erste der Planungsgrundsätze gewidmet. Zu diesem Zweck sind das Kulturland zu erhalten, Siedlungen in die Landschaft einzuordnen, See- und Flussufer freizuhalten. Den wichtigsten Beitrag hiezu leistet die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet, die zentrale Errungenschaft des RPG von 1979.

«Die Raumentwicklung in der Schweiz ist nicht nachhaltig», lautet aber das Fazit des Raumentwicklungsberichts des Bundes von 2005. Der Flächenverbrauch von rund einem Quadratmeter Kulturland pro Sekunde ist anhaltend hoch. Die Zersiedelung schreitet praktisch unvermindert voran. Dazu leistet einerseits das RPG Vorschub, indem Bauzonen auf 15 Jahre ausgelegt werden dürfen, aber andrerseits auch die Kantone, welche kaum Rückzonungen verlangen, selbst wenn die Gemeinden Land über diesen Horizont hinaus eingezont haben. Dabei besteht schweizweit ein ausgewiesenes Überangebot an Bauzonen. Dies leistet der Zersiedelung Vorschub, denn die grössten Baulandreserven liegen nicht in den Agglomerationen, wo sie am meisten gebraucht würden, sondern in den ländlichen Gebieten. Für die offene Landschaft von erheblicher Bedeutung ist auch die starke Bautätigkeit ausserhalb der Bauzone: Rund ein Siebtel der Bauprojekte werden ausserhalb der Bauzone verwirklicht. Der Trend zur Öffnung der Landwirtschaftszone für weitere landwirtschaftsferne Aktivitäten verstärkt den Druck auf die offenen Landschaftsräume.

Seit dem Eklat um Galmiz FR mit der geplanten Ansiedlung eines amerikanischen Grossunternehmens im Landwirtschaftsgebiet des Grossen Mooses hat der Diskurs zur Raumentwicklung wieder an Schwung gewonnen: Bund, Kantone, Städte und Gemeinden wollen mit dem «Raumkonzept Schweiz» als Antwort auf den Raumentwicklungsbericht 2005 zu einer gemeinsamen, übergeordneten Strategie für die Raumentwicklung finden. Mit der Eidgenössischen Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur», der so genannten Landschaftsinitiative, verlangen die Umweltverbände unter anderem, dass Erweiterungen der Bauzone durch Auszonungen kompensiert werden. Der Versuch, ein neues Raumentwicklungsgesetz als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative zu schaffen, ist 2009 in der Vernehmlassung gescheitert. Nun soll das geltende Raumplanungsgesetz in Teilschritten revidiert werden. Die Botschaft ans Parlament dazu – als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative – hat der Bundesrat am 20. Januar 2010 verabschiedet.

Das Nationale Forschungsprogramm 54 hat seit 2005 in 31 Forschungsprojekten Aspekte der nachhaltigen Siedungs- und Infrastrukturentwicklung untersucht – insbesondere auch zur Zersiedelung und zu Szenarien der Siedlungsentwicklung. Das Programm wird 2010 mit einer Programmsynthese abgeschlossen. Das Forschungsprojekt «S5-Stadt» des Wohnforums der ETH Zürich untersucht in 11 Teilprojekten die Siedlungsentwicklung in der Agglomeration Zürcher Oberland.

Sicht des Forums Landschaft / wichtige Fragen

Das Forum Landschaft setzt sich dafür ein, dass der Schutz der Landschaft als prioritäres Ziel des RPG verstärkt Beachtung findet und dabei die Landschaft in ihrer Gesamtheit behandelt wird. Nebst den Landschaften von besonderer Schönheit ist auch die Qualität der Siedlungs- und Erholungslandschaften planerisch zu behandeln. Dies erfordert, den Qualitätsaspekten generell grössere Beachtung zu schenken. Um die Zersiedelung zu bremsen und sowohl dem Verlust an Kulturland als auch dem Verlust an offenen Landschaften entgegenzutreten, sind innovative Regulierungen auf nationaler Ebene erforderlich, die das Baulandangebot regional und national koordinieren und die Siedlungsentwicklung nach innen unterstützen. Die im RPG implizite rollende Erweiterung der Bauzone ist unter Nachhaltigkeitsaspekten nicht länger tragbar.

Im Landwirtschaftsgebiet ist aus landschaftlicher Sicht eine aktive gestalterische Begleitung des Strukturwandels erforderlich. (Nicht mehr genutzte Ökonomiebauten müssen künftig zurückgebaut anstatt um jeden Preis umgenutzt werden). Im Umgang mit nicht mehr genutzten Ökonomiegebäuden ist der Übergang zu einer Abbruchkultur angezeigt. Zur Erhaltung wertvoller und attraktiver Kulturlandschaften sowie von Biodiversitäts-Hot-Spots sind in montanen und alpinen Gebieten Strategien notwendig, die aufzeigen, wo und in welchem Masse die Ausbreitung des Waldes gebremst wird.

Um den Verlust bzw. die Banalisierung attraktiver Landschaften zu stoppen, ist in verschiedenen Bereichen (Energie, touristische Infrastrukturen usw.) eine stärkere nationale bzw. regionale Koordination erforderlich. Dazu sind das Instrument der Sachpläne sowie der Status der BLN-Gebiete zu stärken. Im regionalen Kontext sind regionale Landschaftsprogramme anzustreben, die unter anderem als Basis für die Vergabe von Subventionen und die Ausrichtung von Direktzahlungen dienen.